7. November 2019
Das Rentenbündnis der katholischen Verbände fordert ein Ende des politischen Taktierens in der Debatte um die Einführung einer Grundrente. Immer mehr Menschen sind im Alter von Armut bedroht. Die Tatsache, dass darauf bisher eine sozialpolitische Antwort ausblieb, lässt immer mehr Bürgerinnen und Bürger an der Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zweifeln – das Vertrauen in den Sozialstaat schwindet. Daher ist politisches Handeln dringend geboten. Das Konzept der Grundrente ist ein erster Schritt, um auf die Nöte derjenigen zu reagieren, die von Altersarmut betroffen oder bedroht sind. Es ist den Betroffenen gegenüber unwürdig, die sachliche Debatte mit parteipolitischer Taktiererei zu verknüpfen. Die beteiligten Parteien müssen ihre Befindlichkeiten zurückstellen und im Angesicht der Nöte vieler Menschen den Einstieg in eine armutsfeste Rente beschließen.
Bei aller Fürsprache
gibt es dennoch Grund zur Nacharbeit. In der derzeitigen Ausgestaltung wird das
Konzept der Grundrente nur für einen bestimmten Teil der Versicherten mit
geringen Alterseinkommen wirksam: Die
Grundrente berücksichtigt nur Versicherte, die mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“
vorweisen können. Versicherte mit nur einem Jahr weniger profitieren nicht.
Viele alte Menschen in der Grundsicherung erfüllen die 35-Jahres-Voraussetzung
nicht. Die Grundrente ist daher keine zielgenaue Lösung gegen Altersarmut.
Versicherte mit langen
Erwerbsarbeitszeiten im Minijob oder Teilzeitarbeit im Niedriglohnbereich
profitieren nicht, da Zeiten mit weniger als 0,24 Entgeltpunkten pro Jahr
nicht in die Durchschnittsberechnung einfließen und nicht aufgewertet werden.
Dies entspricht einem Bruttomonatslohn von 778 Euro in den alten und 718 Euro
in den neuen Bundesländern.
Nicht alle, die von
der Grundrente profitieren, kommen mit der Höherbewertung von 35 Jahren über
die Grundsicherung im Alter. Wer trotz verdoppelter Rentenanwartschaften
unterhalb des Grundsicherungsniveaus bleibt, muss auf eine Freibetragslösung
ausweichen. Damit blieben maximal 106 Euro zusätzlich zur Grundsicherung. Durch
eine Bedarfsprüfung bekommt die Grundrente den Charakter einer nachrangigen
Sozialleistung und nicht – wie angekündigt – einer Anerkennung von
Lebensleistung.
Angesichts der komplexen Berechnungs- und Bewertungsverfahren der Grundrente stellt diese keine verlässliche Größe für Versicherte dar und bietet keine Planungsgrundlage für Entscheidungen im Erwerbsverlauf. Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der kath. Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen.
Dem Bündnis gehören das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken und die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) an.
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